Die Abrechnung des Behandlungshonorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Honorar
Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen bei Heilpraktikerleistungen ist völlig unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patienten.
Die Gesamtdauer (in Std./Min.) der durchgeführten Therapiemaßnahmen wird auf der Rechnung aufgeführt. Orientierung zur Höhe des Behandlungshonorars bieten hier die nachfolgenden Stundensätze. Deshalb wird nebst GebüH-Ziffern auch die Zeitdauer auf der Rechnung angegeben.
Nachfolgende Honorare beziehen sich auf Anamnese inkl. Behandlung:
- Schmerztherapie: 80 € (1 Std.)
- Narbentherapie: 60 € (45 Min.)
- Massage: 40 € (30 Min.)
- Die Stundensätze liegen bei 80 € (je nach Aufwand und Dauer der Therapiebehandlung)
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung hinsichtlich einer Kostenübernahme.
Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch abgesagt werden, können in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.